Erbeinsetzung

Mit ihr ordnet der Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag an, auf welche Person(en) sein Vermögen übergehen soll, wenn er stirbt. Die Erbeinsetzung kann sich auch nur auf einen Teil des Vermögens beziehen (Erbeinsetzung auf Bruchteile).
 
Will der Erblasser einer Person Vermögensgegenstände zuwenden, ohne dass sie in seine vermögensrechtliche Stellung einrückt, hat der die Möglichkeit, ein Vermächtnis anzuordnen.

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