Erbe

Der Erbe bzw. die Erben ist/sind die Person(en), auf die das Vermögen des Erblassers im Todesfall automatisch übergeht (-> Vonselbsterwerb). Erbe kann nur werden, wer erbfähig ist.

Der Erblasser kann in einem Testament oder Erbvertrag selbst bestimmen, wer ihn beerben soll. Äußert er sich nicht, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Äußert er sich nicht hinsichtlich seines gesamten Vermögens, tritt die gesetzliche Erbfolge für den Teil des Nachlasses ein, der unberücksichtigt geblieben ist.

Gibt es nur einen Erben, so spricht man vom Alleinerben. Mehrere Erben bilden eine Miterbengemeinschaft.

Der Erblasser kann bestimmen, dass ein Erbe sein Vermögen nur dann erhalten soll, wenn ein anderer Erbe vor oder nach dem Erbfall wegfällt (-> Ersatzerbe). Will er, dass ein Erbe nach einem anderen Erben erbt, so ist der erste Erbe Vorerbe und der zweite Erbe Nacherbe.
Umgangssprachlich wird der Begriff „Erbe“ darüber hinaus verwendet, um den Nachlass zu bezeichnen.

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