Enterben

Um nach dem eigenen Tod einer Person, die sonst nach der gesetzlichen Erbfolge ein Erbe angetreten hätte, nichts von seinem Vermögen zu übertragen, kann man sie enterben.

Wie kann man jemanden enterben?
Es gibt zwei Möglichkeiten jemanden zu enterben. Zum einen kann man die Person in seinem Testament schlicht und einfach nicht berücksichtigen. Dafür teilt man für den gesamten Nachlass auf andere Personen auf.
Zum anderen kann man jemanden in einem sogenannten Negativtestament ausdrücklich von der Erbschaft ausschließen. In diesem Fall muss dann nicht genannt werden, an wen der Nachlass stattdessen vermacht wird.

Wie kann man den Pflichtteil umgehen?
Sogenannte Pflichtteilsberechtigte haben trotz Enterbung einen Anspruch auf den gesetzlich festgelegten Pflichtteil des Nachlasses. Dies sind etwa Familienangehörige wie Kinder oder auch der Ehepartner.
Ein Enterben ohne Pflichtteil ist nur möglich, wenn sich die pflichtteilsberechtigte Person eines schweren Vergehens schuldig gemacht hat, etwa eine Straftat von ihr begangen wurde.

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