Das Eintrittsprinzip ist bei der gesetzlichen Erbfolge der Verwandten von Bedeutung. Hier regelt es gemeinsam mit dem Repräsentationsprinzip, welche Verwandten innerhalb einer Ordnung den Verstorbenen beerben. Angeknüpft wird dabei an das Stammes- und Liniensystem.
Das Eintrittsprinzip legt fest, wer Erbe wird, wenn der jeweils nächste Verwandte innerhalb eines Stammes nicht mehr lebt: Dann rücken dessen nächste Abkömmlinge an seine Stelle. Entsprechendes gilt für beide Linien der Elternteile und der Großelternteile: Lebt in der 2. Ordnung ein Elternteil und in der 3. Ordnung ein Großelternteil nicht mehr lebt, so rücken deren nächste Abkömmlinge an ihre Stelle.
Beispiel:
Der Verstorbene hinterlässt seine Mutter und einen Bruder. Beide sind Erben der 2. Ordnung. Innerhalb der Ordnung erben die Linie des Vaters und der Mutter je zu gleichen Teilen. Über die Linie der Mutter ist der Bruder des Verstorbenen von der Erbfolge ausgeschlossen (Repräsentationsprinzip). Er erbt jedoch über die Linie des Vaters. Nach dem Eintrittsprinzip rückt der Bruder als nächster Abkömmling des vorverstorbenen Vaters in die Erbenstellung ein.
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