Dürftigkeitseinrede

Die Dürftigkeitseinrede ist ein Leistungsverweigerungsrecht. Es steht den Erben zu, wenn das Vermögen des Verstorbenen nicht ausreicht, um die Kosten der Nachlassverwaltung oder des Nachlassinsolvenzverfahrens zu decken. Bestehen Nachlassgläubiger in dieser Situation auf die Erfüllung ihrer Forderungen, so berechtigt die Einrede die Erben dazu, die Erfüllung insoweit zu verweigern als der Nachlass nicht ausreicht. Der Vorteil ist, dass sie nicht fürchten müssen, mit ihrem Privatvermögen in Anspruch genommen zu werden. Allerdings sind sie verpflichtet, den Nachlass im Wege der Zwangsvollstreckung herauszugeben.

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