Die Bestattungskosten sind als Nachlassverbindlichkeit von den Erben zu tragen. Sie umfassen nur die Bestattung als solche, nicht die laufende Unterhaltung und Pflege der Grabstätte (-> Grabpflege).
Dass die Erben die Kosten zu tragen haben, bedeutet nicht zwangsläufig, dass sie auch über Ort und Gestaltung der Grabstätte entscheiden dürfen. Dies ist vielmehr Aufgabe der Person, welche die Sorge für den Leichnam des Verstorbenen trägt (-> Totenfürsorge).
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