Das Behindertentestament ist ein Testament, mit dem einem behinderten Kind des Erblassers Vermögen vererbt werden soll, ohne dass der Sozialhilfeträger, der für das Kind aufkommt, darauf zugreifen kann.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Behindertentestament nicht sittenwidrig ist, obwohl es gegen das Nachrangprinzip verstößt. Das Prinzip besagt, dass jeder vorrangig selbst für seinen Unterhalt aufkommen muss und der Sozialhilfeträger nur dann in Anspruch genommen werden kann und soll, wenn und insofern keine andere Möglichkeit der Finanzierung besteht.
Zurück zur ÜbersichtJetzt Beratung anfordern