Auslegung

Die Erforschung und Umsetzung des Erblasserwillens hat im Erbrecht oberste Priorität. Hat der Erblasser seinen Willen nicht eindeutig und abschließend in einem Testament oder Erbvertrag erklärt, so muss er im Wege der Auslegung ermittelt werden.

Sind Verfügungen des Verstorbenen nicht eindeutig, so ist im Wege der erläuternden Auslegung sein wahrer Wille zu erforschen. Sind seine Verfügungen nicht vollständig, weil er einen bestimmten Umstand nicht bedacht hat, so muss sein hypothetischer Wille für den Fall ermittelt werden, dass er von einem nicht bedachten Umstand gewusst hätte. Wichtig ist jeweils, dass sich der ermittelte Wille in irgendeiner Weise im Testament oder Erbvertrag andeutet. Im Zweifel helfen gesetzliche Auslegungsregeln, dem Willen des Verstorbenen gerecht zu werden.

Die Auslegung erbrechtlicher Verfügungen geht der Anfechtung immer vor.

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