Das Aufgebotsverfahren ist ein Verfahren, in dem die Nachlassgläubiger vom Amtsgericht (-> Nachlassgericht) dazu aufgefordert werden, innerhalb einer bestimmten Frist ihre Forderungen anzumelden. Die Aufforderung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung (im Bundesanzeiger, ggfls. in einer Tageszeitung, durch Aushang im Gericht). Wer sich nicht rechtzeitig meldet, muss damit rechnen, leer auszugehen. Er wird nur dann berücksichtigt, wenn nach Befriedigung der anderen Nachlassgläubiger noch etwas vom Vermögen des Verstorbenen übrig ist. Eingeleitet wird das Verfahren auf Antrag der Erben.
Wer seinen Pflichtteil oder die Erfüllung eines Vermächtnisses geltend machen kann, ist von dem Verfahren nicht betroffen. Gleiches gilt für denjenigen, der durch eine Auflage begünstigt ist.
Das Aufgebotsverfahren dient den Erben dazu, den Umfang der Nachlassverbindlichkeiten zu ermitteln. Erst wenn sicher ist, wer welche Forderungen geltend macht, können sie entscheiden, ob sie die Nachlassverwaltung bzw. ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen wollen/müssen.
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