Kann oder will eine Person, die vom Erblasser als Erbe eingesetzt wurde, tatsächlich nicht erben, weil sie vor dem Erblasser stirbt, auf das Erbe verzichtet (-> Erbverzicht), die Erbschaft anficht (-> Anfechtung) oder ausschlägt (-> Ausschlagung), stellt sich die Frage, was mit ihrem Erbteil geschieht.
Sofern der Erblasser für diesen Fall vorgesorgt und einen Ersatzerben eingesetzt hat, erhält dieser den Erbteil.
Hat der Erblasser keinen Ersatzerben bestimmt, kommt der Erbteil den anderen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile zugute (= Anwachsung). Dies setzt allerdings voraus, dass der Erblasser mehrere Erben eingesetzt und das Erbe vollständig auf sie verteilt hat. Darüber hinaus darf er die Anwachsung nicht ausgeschlossen haben.
Liegen die Voraussetzung der Anwachsung nicht vor, tritt in Bezug auf den Erbteil des weggefallenen Erben die gesetzliche Erbfolge ein.
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