Anfechtungsgründe

Folgende Anfechtungsgründe berechtigen die anfechtungsberechtigte(n) Person(en) zur Aufhebung von Anordnungen, die der Erblasser im Testament oder Erbvertrag getroffen hat:

Alle Anfechtungsgründe setzen voraus, dass der Erblasser seine Anordnung nicht getroffen hätte, wenn er von seinem Irrtum gewusst hätte bzw. er nicht bedroht worden wäre. Hätte er trotz Irrtum/Drohung in gleicher Weise verfügt, ist die Anfechtung nicht möglich.

Zurück zur Übersicht

Jetzt Beratung anfordern