Der Anfall der Erbschaft bezeichnet den Übergang des Erblasservermögens auf den oder die Erben.
Mit dem Tod geht das Vermögen des Verstorbenen automatisch auf Personen über, die folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:
Die Erbenstellung ist zunächst eine vorläufige. Ob ein Erbe endgültig Erbe sein möchte, entscheidet er durch Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft.
Zurück zur ÜbersichtJetzt Beratung anfordern