Patientenverfügung: Anwalt konsultieren und Verfügung rechtssicher ausgestalten

Eine Patientenverfügung bezeichnet die schriftliche Willenserklärung einer Person, im Fall einer körperlichen Unfähigkeit, den eigenen Willen zu äußern. Mithilfe einer Patientenverfügung können Ärzte wichtige medizinische Eingriffe vollziehen oder unterlassen, ohne sich die mündliche Einwilligung des Patienten holen zu müssen.

Die Gesetzeslage zur Patientenverfügung ist komplex und kann für Laien schwer zu durchschauen sein. Daher ist es ratsam, bei Patientenverfügungen einen Anwalt zu konsultieren und sich bei der Ausgestaltung der Verfügung unterstützen zu lassen. Schließlich können lückenhafte Patientenverfügungen dazu führen, dass Ärzte im Zweifelsfall gegen den eigentlichen Willen des Patienten handeln müssen, um nicht gegen geltende Gesetze zu verstoßen.

Als erfahrener Rechtsanwalt berate ich, Jürgen Pillig, gerne zu Ihrem individuellen Fall. Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei in Berlin auf und stellen Sie sicher, dass Ihre Patientenverfügung in einer rechtssicheren Form erstellt wird.

Bedingungen für Eintritt der Patientenverfügung klar und eindeutig festlegen

Eine Patientenverfügung kommt zum Tragen, wenn die darin festgelegten Bedingungen eintreten und die Wirksamkeit des Dokuments auslösen. Je nach Ausgestaltung kann die Verfügung demnach wirksam werden, wenn die Person aufgrund von schwerer Krankheit, Unfall oder Demenz nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen medizinischen Entscheidungen zu treffen.

Sobald die Verfügung in Kraft tritt, haben die im Dokument benannten Vertreter oder Bevollmächtigten die rechtliche Verantwortung, im Sinne des Patienten zu handeln und seine festgelegten Behandlungswünsche umzusetzen. Die Patientenverfügung gewährleistet somit, dass die individuellen Präferenzen des Patienten respektiert werden, selbst wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, sie persönlich zu äußern.

Die genauen Bedingungen und der Zeitpunkt des Inkrafttretens müssen jedoch klar und eindeutig im Dokument festgelegt sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Daher empfiehlt es sich bei der Ausgestaltung von Patientenverfügungen einen Anwalt hinzuziehen und sich zur rechtssicheren Formulierung der Verfügung beraten zu lassen.

Bleiben Sie rechtlich abgesichert — mit Ihrem Anwalt für Erbrecht

Auch wenn man im Sinne des Menschen und damit aus Barmherzigkeit handelt, schützt Unwissenheit nicht vor rechtlichen Konsequenzen. Um die Hinterbliebenen vor schwerwiegenden Folgen einer fehlerhaften Verfügung zu bewahren, sollten Sie sich professionelle Rechtsberatung einholen.

Als Anwalt für Erbrecht in Berlin begleite ich Sie bei der Gestaltung einer Patientenverfügung und berate Sie darüber hinaus zu allen Eventualitäten. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Berlin und holen Sie sich erfahrenen Rat ein!

Hinweis: Eine Patientenverfügung ist von einer Vorsorgevollmacht rechtlich abzugrenzen. Letztere ist umfangreicher und enthält unter Umständen eine Betreuungsverfügung, die im Krankheitsfall einen oder mehrere dedizierte Betreuer bestimmt. Sicher ist: Sie sollten sowohl bei der Ausgestaltung einer Patientenverfügung als auch einer Vorsorgevollmacht einen Anwalt hinzuziehen, um sicherzustellen, dass das Dokument rechtssichere und eindeutige Formulierungen

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Umfang und Bestandteile einer Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine rechtliche Verfügung, in der festgelegt wird, welche medizinischen Maßnahmen ein Patient in einer medizinischen Notsituation wünscht, in der er nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern oder zu bilden.

Gegenstände einer ordentlichen, schriftlich verfassten Patientenverfügung sind:

  • Alle nötigen personenbezogenen Daten des (eventuellen) Patienten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Datum und Unterschrift. Grundsätzlich kann dieser Teil der Verfügung eigenständig verfasst werden. In einigen Fällen kann der Patient allerdings keine Unterschrift mehr setzen; dann ist ein Notar hinzuziehen.
  • Konkrete Anwendungssituationen: Wann greift die Patientenverfügung, wann ist der Patient offiziell nicht mehr als mündig zu betrachten? Dieser Abschnitt ist das Herzstück des Dokuments und erfordert lückenlose inhaltliche Dichte und präzise Formulierungen. Im Idealfall konsultieren Sie für diesen Teil der Patientenverfügung einen Anwalt.
  • Verfügungen zu medizinischen Maßnahmen: In diesem Abschnitt wird es noch konkreter. Dabei geht es um wichtige Entscheidungen: Welche medizinischen Maßnahmen dürfen wann greifen und wann nicht? Auch hier sind präzise Formulierungen entscheidend, denn Fehler können Ärzte und Mitmenschen in schwere Krisensituationen stürzen. Lassen Sie sich daher auch bei diesem Teil von einem erfahrenen Anwalt unterstützen.
  • Vertrauenspersonen bzw. Bevollmächtigte für die Durchsetzung der Patientenverfügung: Welche Menschen dürfen im Notfall entscheiden, im Sinne des Patienten zu handeln? Diese Wahl fällt nicht immer leicht, daher steht Ihnen unsere Kanzlei hierbei zur Seite.
  • Weitere inhaltliche Details, die nicht in obige Kategorien fallen. Wenn es für den Patienten weitere wichtige Punkte gibt, sollten diese mit eindeutigen Formulierungen schriftlich festgehalten werden. Grundsätzlich kann eine Patientenverfügung nicht zu lang oder ausufernd sein — schließlich sollen Informationslücken vermieden werden.

Hinweis: Patientenverfügungen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, in den meisten Fällen aber unbedingt angeraten. Seit dem Beschluss des BGH im Jahr 2003 sind Willensäußerungen und Patientenverfügungen bindend. Daher können Sie selbst darüber entscheiden, welche medizinischen Entscheidungen im äußersten Notfall getroffen werden sollen.

Kann eine Patientenverfügung eigenständig verfasst werden?

Hiervon ist grundsätzlich abzuraten. Sie sollten bei der
Ausgestaltung Ihrer Patientenverfügung einen Anwalt hinzuziehen und sich individuell beraten lassen. Nur so können Sie sicherstellen, dass die Verfügung rechtssicher und eindeutig formuliert ist.

Selbst erstellte Patientenverfügungen enthalten häufig zu allgemeine Formulierungen und können daher ihr Gültigkeit verlieren. Im Zweifelsfall kann dies dazu führen, dass der behandelnde Arzt gezwungen ist, entgegen Ihres Willens, den gesetzlichen Vorschriften nach zu handeln.

Was ist von Mustern für die Patientenverfügung zu halten?

Vielfach findet man Muster von Patientenverfügungen im Internet und in diversen Broschüren. Diese Muster haben den Nachteil, dass sie für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert sind und nur unzureichend auf die Bedürfnisse des Einzelfalles eingehen. Wir raten davon ab, Patientenverfügungen anhand eines Musters zu erstellen.

Im gemeinsamen Austausch mit einem Anwalt kann stattdessen bestimmt werden, was in einer Patientenverfügung zu regeln ist, welche Regelungen in Ihrem Einzelfall sinnvoll sind und wie diese ausgestaltet werden sollten. Dazu gehört auch, zu erkennen, welche Regelungen man generell oder jedenfalls in Ihrem Einzelfall besser nicht verschriftlicht. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Berlin und lassen Sie sich individuell beraten.

Ist für eine Verfügung ein Notar erforderlich?

Ein Notar kann Sie zwar bei der Ausarbeitung einer Willensbekundung unterstützen, ist aber für eine rechtswirksame Patientenverfügung nicht erforderlich — es sei denn, der Patient kann die Verfügung nicht eigenständig unterschreiben. In solchen Fällen ist es durchaus ratsam, notarielle Unterstützung einzuholen.

Jürgen Pillig: Ihr Anwalt für Patientenverfügungen

Seit mittlerweile über 20 Jahren bin ich, Jürgen Pillig, als Anwalt für Erbrecht in Berlin tätig. In dieser Zeit hat er eine breite Palette von Mandanten betreuen dürfen und kennt sich daher bestens mit unterschiedlichsten rechtlichen Anliegen aus. Insbesondere bei sensiblen Themen wie der Patientenverfügung unterstütze ich Sie mit einer einfühlsamen und professionellen Beratung. Verlassen Sie sich auf meine langjährige Erfahrung und geben Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten in vertrauensvollen Hände.

Sie möchten für den Ernstfall vorsorgen und Ihre Betreuung sichern? Dann empfiehlt es sich, nicht nur eine Patientenverfügung mithilfe eines Anwalts erstellen zu lassen, sondern auch eine rechtssichere Vollmacht zur Vorsorge. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf und lassen Sie sich in allen anderen Rechtsfragen unterstützen!

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