Erbrecht Erbenfeststellungsklage Erbunwuerdigkeit

Thema dieser Seite:
Erbrecht Erbenfeststellungsklage Erbunwuerdigkeit

Unzulässigkeit der Erbenfeststellungsklage nach rechtskräftiger Entscheidung über Erbunwürdigkeit des Beklagten


Fundstelle:
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.10.2006, Az: 8 UH 496/06

Thema:
Erbenfeststellungsklage, Anfechtungsklage, Erbunwürdigkeit, Erbunwürdigkeitsklage, Feststellung der Erbunwürdigkeit, Erbenstellung

Inhalt:
Die Entscheidung betrifft das Verhältnis und den sich in Teilen deckenden Streitgegenstand von Erbenfeststellungsklage einerseits und Anfechtungsklage zum Zwecke der Feststellung der Erbunwürdigkeit andererseits. Der Kläger hat kein berechtigtes Feststellungsinteresse, den Beklagten über eine Erbunwürdigkeitserklärungsklage hinaus auf Feststellung in Anspruch zu nehmen, selbst Erbe geworden zu sein. Die in einem Prozesskostenhilfeverfahren ergangene Entscheidung befasst sich mit dem prozessualen Konkurrenzverhältnis zwischen der auf Feststellung der Erbunwürdigkeit gerichteten Anfechtungsklage und der Erbenfeststellungsklage. Im Wege der Erbunwürdigkeitsklage hatte der Kläger begehrt, den Beklagten für erbunwürdig zu erklären, weil der Beklagte den Erblasser vorsätzlich getötet habe. Darüber hinaus hatte er die Feststellung begehrt, der Erblasser sei von ihm und seiner Mutter aufgrund gesetzlicher Erbfolge zu je 1/2 beerbt worden. Die Entscheidung stellt eine konsequente Fortsetzung der ständigen Rechtsprechung dar, wonach das gemäß § 256 Abs. 1 ZPO geforderte Feststellungsinteresse voraussetzt, dass dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr durch Unsicherheit droht (vgl. statt vieler BGH, Urt. v. 22.06.1977 – VIII ZR 5/76 - BGHZ 69, 144, 147). Diese Gefahr besteht hinsichtlich der materiellen Erbenstellung eines Klägers jedenfalls durch den Beklagten nicht mehr, wenn die Erbunwürdigkeit des Beklagten bereits rechtskräftig festgestellt worden ist.

 

 


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