Erbrecht Alleinerbe Vorerbe Erbentestamentsvollstrecker

Thema dieser Seite:
Erbrecht Alleinerbe Vorerbe Erbentestamentsvollstrecker

Ein Alleinerbe oder alleiniger Vorerbe kann zugleich Erbentestamentsvollstrecker sein


Fundstelle:
BGH 4 Zivilsenat, Urteil vom 26.01.2005, AZ.: IV ZR 296/03

Thema:
Alleinerbe, Vorerbe, Erbentestamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung, Erfüllung eines Vermächtnisses, Vermächtnistestamentsvollstrecker, Erbschaft, Vermächtnisnehmer

Inhalt:
Ein Alleinerbe oder alleiniger Vorerbe kann zugleich Erbentestamentsvollstrecker sein, wenn sich die Testamentsvollstreckung auf die sofortige Erfüllung eines Vermächtnisses beschränkt und das Nachlaßgericht bei groben Pflichtverstößen einen anderen Testamentsvollstrecker bestimmen kann. Zwar werde Testamentsvollstreckung üblicherweise angeordnet, um den Erben in seiner Verfügungsmacht zu beschränken. In diesem Fall sei es dem Erblasser dagegen nur darum gegangen, dem Sohn, dem als Alleinerben die Funktion des Vermächtnistestamentsvollstreckers verliehen werden konnte, zusätzlich das Recht zu verschaffen, den Vermächtnisgegenstand aus der Erbschaft heraus auf die Vermächtnisnehmerin zu übertragen.

 

 

 


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