Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft ist der
Güterstand von Ehepaaren, sofern sie keinen Ehevertrag
abgeschlossen und darin einen anderen Güterstand vereinbart
haben. Die vermögensrechtliche Beziehung ist in der
Zugewinngemeinschaft wie folgt gestaltet: Während der Ehe sind
die Vermögen der Ehepartner getrennt. Endet die
Zugewinngemeinschaft, insbesondere durch Scheidung oder den Tod
eines Ehepartners, so wird der Zugewinn ausgeglichen (->
Zugewinnausgleich).
Auf die eingetragene
Lebenspartnerschaft sind die Regeln der Zugewinngemeinschaft
entsprechend anzuwenden.
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