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Zugewinngemeinschaft

Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft ist der Güterstand von Ehepaaren, sofern sie keinen Ehevertrag abgeschlossen und darin einen anderen Güterstand vereinbart haben. Die vermögensrechtliche Beziehung ist in der Zugewinngemeinschaft wie folgt gestaltet: Während der Ehe sind die Vermögen der Ehepartner getrennt. Endet die Zugewinngemeinschaft, insbesondere durch Scheidung oder den Tod eines Ehepartners, so wird der Zugewinn ausgeglichen (-> Zugewinnausgleich).
 
Auf die eingetragene Lebenspartnerschaft sind die Regeln der Zugewinngemeinschaft entsprechend anzuwenden.

 

 
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