Wiederverheiratungsklausel
Die Wiederverheiratungsklausel bezeichnet eine besondere
Vereinbarung der Ehepartner in einem
Ehegattentestament. Dort
setzten sie sich häufig gegenseitig als
Alleinerben ein, während die gemeinsamen Kinder erst dann
erben sollen, wenn auch der zweite Partner stirbt. Mit der
Wiederverheiratungsklausel wird diese Vereinbarung für den Fall
ergänzt, dass der überlebende Ehegatte später noch einmal
heiratet. Dann soll er den Nachlass des Erstverstorbenen ganz
oder teilweise schon im Zeitpunkt der Wiederheirat an die Kinder
herausgeben müssen.
Im Falle der Trennungslösung
bedeutet die Wiederverheiratungsklausel den vorgezogenen
Eintritt des Nacherbfalls. Bei der
Einheitslösung führt sie dazu, dass die Vollerbschaft des
überlebenden Ehepartners rückwirkend zur
Vorerbschaft wird, was mit entsprechenden
Verfügungsbeschränkungen in Bezug auf den Nachlass verbunden
ist.
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