Vorbescheid (Erbscheinsverfahren)
Durch einen Vorbescheid kann das
Nachlassgericht ankündigen, dass es einen bestimmten
Erbschein erteilen wird, sofern sich
innerhalb einer vorgegebenen Frist niemand gegen dieses Vorhaben
wehrt.
Ein Vorbescheid bietet sich in Fällen an, in denen das Gericht
nach der Sach- und Rechtslage nicht sicher zu entscheiden
vermag, ob der Person, die den Erbschein beantragt hat, das
behauptete Erbrecht zusteht oder nicht. So kann verhindert
werden, dass unnötig falsche Erbscheine in Umlauf kommen, mit
denen viel Unheil angerichtet werden kann, weil Geschäftspartner
der vermeintlichen Erben auf die Richtigkeit eines Erbscheins
vertrauen können. Die wahren Erben können also erheblich
geschädigt werden.
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