Vorausvermächtnis
Das Vorausvermächtnis ist eine Zuwendung, die einem
Erben neben dem Erbteil zukommen soll. Da
das Vermächtnis nicht auf den Erbteil angerechnet wird, ist der
Erbe gegenüber den Miterben begünstigt.
Das Vorausvermächtnis kann sofort nach Eintritt des
Erbfalls gegenüber den Erben geltend
gemacht werden. Der Begünstigte muss also nicht bis zur
Auseinandersetzung der
Erbengemeinschaft warten.
Will der Erblasser einem Erben in
seinem Testament einen bestimmten Vermögensgegenstand zuwenden,
ohne ihn gleichzeitig finanziell besser zu stellen, muss er eine
Teilungsanordnung treffen.
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