Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall
Der Vertrag zugunsten eines Dritten auf den Todesfall ist ein
Vertrag des Erblassers mit einer Person, die sich im Falle
seines Todes verpflichtet, einem Dritten einen Vermögensvorteil
zuzuwenden. Die Folge ist (meist), dass der Begünstigte mit dem
Tod des Erblassers einen Anspruch auf den vereinbarten
Vermögensvorteil erwirbt. Dieser geht also nicht mit dem übrigen
Vermögen des Verstorbenen auf die Erben über.
Klassische Beispiele für Verträge zugunsten Dritter auf den
Todesfall sind (Bau-) Sparverträge oder
Lebensversicherungen zugunsten
eines Dritten.
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