Vernichtung des Testaments
Wer das Testament eines anderen vernichtet, riskiert nicht
nur Schadensersatzforderungen der im Testament bedachten
Personen, sondern macht sich darüber hinaus wegen
Urkundenunterdrückung strafbar.
Erfolgt die Vernichtung des Testaments durch den Erblasser
selbst, handelt es sich um einen Widerruf
des Testaments.
|