Verfügung von Todes wegen
Die Verfügung von Todes wegen ist ein Rechtsgeschäft, bei dem
ein Mensch darüber bestimmt, was mit seinem Vermögen geschehen
soll, wenn er stirbt. Das Gesetz verwendet den Begriff in
zweifacher Bedeutung. Zum einen bezeichnet er die einzelne
Anordnung als solche; zum anderen die Gesamtheit der
Anordnungen. Auch das Testament selbst
wird also als Verfügung von Todes wegen bezeichnet.
Unterschieden werden einseitige und vertragliche Verfügungen von
Todes wegen. Vertragliche Verfügungen von Todes wegen können nur
in einem Erbvertrag getroffen werden.
Bei ihnen bindet sich der Verfügende vertraglich an eine
bestimmte Verfügung. Er kann also keine anderen Verfügungen mehr
treffen, die mit der vertraglichen Verfügung nicht vereinbar
sind. Einseitige Verfügungen von Todes wegen können dagegen
jederzeit widerrufen werden.
Besonderheiten gelten für
wechselbezügliche Verfügungen in einem
Ehegattentestament.
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