Unwirksamkeit von Testamenten
Ein Testament ist (ganz oder teilweise) unwirksam, wenn
- der Erblasser beim Aufsetzen des Testaments nicht
testierfähig gewesen ist,
- er es einer anderen Person überlassen hat, Verfügungen
für ihn zu treffen (->
Höchstpersönlichkeit),
- er Formvorschriften nicht eingehalten hat (->
Form beim Testament) oder
- der Inhalt einer Verfügung sittenwidrig oder gesetzlich
verboten ist.
Darüber hinaus führt die erfolgreiche Anfechtung einzelner
Anordnungen im Testament zu deren Unwirksamkeit (->
Anfechtung eines Testaments).
Möchte der Erblasser sein eigenes gültiges Testament aus der
Welt schaffen, so kann er es widerrufen (->
Widerruf).
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