Bild:  Unwirksamkeit von Testamenten  
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Unwirksamkeit von Testamenten

Ein Testament ist (ganz oder teilweise) unwirksam, wenn

  •  der Erblasser beim Aufsetzen des Testaments nicht testierfähig gewesen ist,
  • er es einer anderen Person überlassen hat, Verfügungen für ihn zu treffen (-> Höchstpersönlichkeit),
  • er Formvorschriften nicht eingehalten hat (-> Form beim Testament) oder
  • der Inhalt einer Verfügung sittenwidrig oder gesetzlich verboten ist.

Darüber hinaus führt die erfolgreiche Anfechtung einzelner Anordnungen im Testament zu deren Unwirksamkeit (-> Anfechtung eines Testaments).
 
Möchte der Erblasser sein eigenes gültiges Testament aus der Welt schaffen, so kann er es widerrufen (-> Widerruf).

 

 
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