Unbekannte Erben
Das Nachlassgericht kann zur
Sicherung des Nachlasses und zur Ermittlung unbekannter Erben
einen Nachlasspfleger bestellen.
Darüber hinaus bieten gewerbliche Erbenermittler bei der Suche
nach unbekannten Erben ihre Unterstützung an (->
Erbenermittlung).
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