Bild:  UEberschuldung des Nachlasses  
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Überschuldung des Nachlasses

Eine Überschuldung des Nachlasses liegt vor, wenn das Vermögen des Verstorbenen nicht ausreicht, um seine Verbindlichkeiten zu decken. Wer einen überschuldeten Nachlass erbt, kann diesen innerhalb von sechs Wochen ausschlagen (-> Ausschlagung). Tut er dies nicht oder stellt sich erst nach Ablauf der Frist heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, muss das Nachlassinsolvenzverfahren beantragt werden. Dies führt zu einer Haftungsbeschränkung des Erben: Er haftet nur noch mit dem Vermögen des Verstorbenen für dessen Verbindlichkeiten und nicht mehr mit seinem eigenen Vermögen. Zugleich verliert er die Befugnis, über den Nachlass zu verfügen.

 

 
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