Überschuldung des Nachlasses
Eine Überschuldung des Nachlasses liegt vor, wenn das
Vermögen des Verstorbenen nicht ausreicht, um seine
Verbindlichkeiten zu decken. Wer einen überschuldeten Nachlass
erbt, kann diesen innerhalb von sechs Wochen ausschlagen (->
Ausschlagung). Tut er dies
nicht oder stellt sich erst nach Ablauf der Frist heraus, dass
der Nachlass überschuldet ist, muss das
Nachlassinsolvenzverfahren
beantragt werden. Dies führt zu einer
Haftungsbeschränkung des
Erben: Er haftet nur noch mit dem Vermögen des Verstorbenen für
dessen Verbindlichkeiten und nicht mehr mit seinem eigenen
Vermögen. Zugleich verliert er die Befugnis, über den Nachlass
zu verfügen.
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