Totenfuersorge
Die Totenfürsorge umfasst das Recht und die Pflicht, sich um
den Leichnam des Verstorbenen zu kümmern. Wer für die
Totenfürsorge zuständig ist, muss die Bestattung veranlassen,
den Bestattungsort aussuchen und über die Gestaltung der
Grabstätte entscheiden. Aber auch die Einwilligung in eine
Obduktion und die Umbettung des Verstorbenen bzw. der Urne
gehören zu seinen Aufgaben.
Der Erblasser kann selbst bestimmen, wer die Totenfürsorge für
ihn übernehmen soll. Hat er niemanden ausdrücklich benannt, so
trifft die Fürsorgepflicht seinen Ehepartner bzw. seine Kinder
oder Eltern, also die nächsten Angehörigen. Ob sie zu den Erben
gehören, spielt keine Rolle.
Ist ein Erbe für die Totenfürsorge zuständig, so ändert sich
daran nichts, wenn er die Erbschaft ausschlägt (->
Ausschlagung).
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