Tiere (Erbfähigkeit)
Tiere können nicht als Erbe eingesetzt werden. Wer sein Tier
auch nach dem eigenen Tod gut versorgt wissen will, kann aber
einen Erben oder Vermächtnisnehmer (->
Vermächtnis) verpflichten, sich um
das Tier zu kümmern. Praktisch geschieht dies durch Erteilung
einer entsprechenden Auflage im
Testament. Ob diese eingehalten wird, kann z. B. von anderen
Erben kontrolliert und ggfls. eingefordert werden.
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