Teilungsanordnung
Mit einer Teilungsanordnung ordnet der Erblasser an, dass
einzelne Vermögensgegenstände bei der
Auseinandersetzung der
Erbengemeinschaft und der Teilung des Nachlasses auf
bestimmte Erben übertragen werden sollen.
Die Gegenstände werden auf den Erbteil
des jeweiligen Erben angerechnet. Will der Erblasser, dass ein
Erbe einen Gegenstand zusätzlich zu seinem Erbteil erhält, ist
das Vorausvermächtnis die
richtige Verfügung.
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