Teilerbschein
Mit einem Teilerbschein wird das Erbrecht
eines einzelnen Miterben nachgewiesen.
Jeder Miterbe kann einen Teilerbschein für sich selbst, aber
auch für seine Miterben beantragen. Wollen sich die Erben das
Erbrecht der gesamten
Miterbengemeinschaft beurkunden lassen, so müssen sie einen
gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Beide Erbscheinsarten
können auch nebeneinander ausgestellt werden. Mehr zum
Erbschein siehe dort.
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