Bild:  Teilerbschein  
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Teilerbschein

Teilerbschein

Mit einem Teilerbschein wird das Erbrecht eines einzelnen Miterben nachgewiesen. Jeder Miterbe kann einen Teilerbschein für sich selbst, aber auch für seine Miterben beantragen. Wollen sich die Erben das Erbrecht der gesamten Miterbengemeinschaft beurkunden lassen, so müssen sie einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Beide Erbscheinsarten können auch nebeneinander ausgestellt werden. Mehr zum Erbschein siehe dort.

 

 
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