Schenkungssteuer
Die Schenkungssteuer ist eine Steuer auf unentgeltliche
Zuwendungen größeren Ausmaßes. Sie soll verhindern, dass ein
Erblasser sein Vermögen zu Lebzeiten verschenkt, um die
Erbschaftssteuer zu umgehen. Die
Steuer wird nach den gleichen Regeln erhoben wie die
Erbschaftssteuer. Dennoch gibt es ein paar Besonderheiten. So
kann beispielsweise der persönliche Freibetrag alle zehn Jahre
erneut in Anspruch in Anspruch genommen werden.
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