Repräsentationsprinzip
Das Repräsentationsprinzip ist bei der
gesetzlichen Erbfolge der
Verwandten von Bedeutung. Hier regelt es gemeinsam mit dem
Eintrittsprinzip, welche
Verwandten innerhalb einer Ordnung den Verstorbenen beerben.
Angeknüpft wird dabei an das
Stammes- und Liniensystem.
Nach dem Repräsentationsprinzip schließt jeweils der nächste
noch lebende Abkömmling einer Person weitere Abkömmlinge
desselben Stammes von der Erbfolge aus. In der 2. Ordnung gilt
Entsprechendes zudem für die Eltern und in der 3. Ordnung für
die Großeltern des Verstorbenen: Sie schließen jeweils ihre
Abkömmlinge von der Erbfolge aus.
Beispiel:
Der Verstorbene hinterlässt ein Kind und zwei Enkel. Alle drei
sind Erben der 1. Ordnung. Die Enkel sind jedoch von der
Erbfolge ausgeschlossen, weil das Kind des Verstorbenen als
nächster Abkömmling den Stamm repräsentiert.
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