Prozessgericht
Vor das Prozessgericht gehören alle erbrechtlichen
Streitigkeiten, die nicht ausdrücklich dem
Nachlassgericht zugewiesen sind,
z. B. die Durchsetzung des
Erbschaftsanspruchs (->
Erbschaftsklage), die Durchsetzung von Pflichtteils- und
Vermächtnisansprüchen und die Klage auf
Auseinandersetzung der
Miterbengemeinschaft (->
Teilungsklage). Während das Nachlassgericht immer bei einem
Amtsgericht angesiedelt ist, kann das zuständige Prozessgericht
ein Amtsgericht oder ein Landgericht sein. Der Ablauf des
Gerichtsverfahrens richtet sich nach der Zivilprozessordnung
(ZPO).
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