Pflichtteilsanspruch
Der Pflichtteilsanspruch ist der Anspruch der
Pflichtteilsberechtigten auf
Auszahlung ihres Pflichtteils. Es
handelt sich um einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den oder
die Erben, der mit dem Tod des Erblassers entsteht und zu den
Nachlassverbindlichkeiten
gehört.
Neben dem sog. ordentlichen Pflichtteilsanspruch im Falle der
Enterbung gibt es weitere
Pflichtteilsansprüche. Sie schützen die Pflichtteilsberechtigten
in dem Fall, dass der Erblasser ihnen ihre Mindestbeteiligung am
Nachlass in sonstiger Weise vorenthält.
- Wurde ein Pflichtteilsberechtigter nicht enterbt,
sondern nur minimal bedacht, hat er möglicherweise Anspruch
auf den Zusatzpflichtteil.
- Hat der Erblasser noch zu Lebzeiten Teile seines
Vermögens verschenkt und fallen die Pflichtteile daher
geringer aus als ohne die Schenkung, kommt ggfls. ein
Pflichtteilsergänzungsanspruch in Betracht. Dieser
Anspruch kann neben den anderen Pflichtteilsansprüchen
bestehen und ist von deren Bestand unabhängig.
Pflichtteilsansprüche sind vererblich, übertragbar,
unterliegen der Verjährung (->
Verjährung von
Pflichtteilsansprüchen) und können gepfändet werden.
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