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Pflichtteilsanspruch

Pflichtteilsanspruch

Der Pflichtteilsanspruch ist der Anspruch der Pflichtteilsberechtigten auf Auszahlung ihres Pflichtteils. Es handelt sich um einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den oder die Erben, der mit dem Tod des Erblassers entsteht und zu den Nachlassverbindlichkeiten gehört.
 
Neben dem sog. ordentlichen Pflichtteilsanspruch im Falle der Enterbung gibt es weitere Pflichtteilsansprüche. Sie schützen die Pflichtteilsberechtigten in dem Fall, dass der Erblasser ihnen ihre Mindestbeteiligung am Nachlass in sonstiger Weise vorenthält.
 

  •  Wurde ein Pflichtteilsberechtigter nicht enterbt, sondern nur minimal bedacht, hat er möglicherweise Anspruch auf den Zusatzpflichtteil.
  • Hat der Erblasser noch zu Lebzeiten Teile seines Vermögens verschenkt und fallen die Pflichtteile daher geringer aus als ohne die Schenkung, kommt ggfls. ein Pflichtteilsergänzungsanspruch in Betracht. Dieser Anspruch kann neben den anderen Pflichtteilsansprüchen bestehen und ist von deren Bestand unabhängig.

Pflichtteilsansprüche sind vererblich, übertragbar, unterliegen der Verjährung (-> Verjährung von Pflichtteilsansprüchen) und können gepfändet werden.

 

 
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