Bild:  Nichteheliche Lebensgemeinschaft  
Rechtsanwalt Jürgen Pillig
Habsburgerstraße 10
10781 Berlin

Telefon: (030) 21 75 66 05
Telefax: (030) 21 75 66 06
Nichteheliche Lebensgemeinschaft Lebensgemeinschaft Nichteheliche

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Der/Die nichteheliche Partner/in hat kein gesetzliches Erbrecht. Er/Sie kann als Familienangehörige/r aber den Dreißigsten verlangen und hat ein Recht, in den Mietvertrag des verstorbenen Partners einzutreten, wenn er/sie mit ihm dauerhaft zusammengelebt hat (-> Mietverhältnis im Todesfall).
 
Für Kinder, die in eine nichteheliche Lebensgemeinschaft geboren werden, gelten erbrechtlich die gleichen Regeln wie für eheliche Kinder (-> Abkömmlinge).

 

 
Diese Seite drucken.

A B D E F G H
I J K L M N O
P Q R S T U V
W X