Nachlasspflegschaft
Eine Nachlasspflegschaft dient dazu, den Nachlass zu sichern
und zu erhalten, solange noch nicht bekannt ist, wer der/die
Erbe(n) sind, oder diese die Erbschaft noch nicht angenommen
haben. Mit der Aufgabe betraut das
Nachlassgericht einen
Nachlasspfleger. Dies geschieht in der Regel auf Initiative
des Nachlassgerichts, kann aber auch von einem Nachlassgläubiger
beantragt werden.
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