Lebenspartnerschaft, eingetragene
Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist die gesetzlich
geregelte Partnerschaft von Personen des gleichen Geschlechts.
Eingeführt wurde das Rechtsinstitut im Jahr 2001 mit dem
Lebenspartnerschaftsgesetz.
Lange Zeit haben Schwule und Lesben dafür gekämpft, auch
heiraten zu dürfen und Eheleuten in rechtlicher Hinsicht
gleichgestellt zu werden. Die eingetragene Lebenspartnerschaft
hat sie diesem Ziel ein großes Stück näher gebracht.
Was das Erbrecht anbelangt, so sieht das
Lebenspartnerschaftsgesetz eine Gleichstellung eingetragener
Lebenspartner mit Ehegatten insbesondere in folgenden Punkten
vor:
• Sie sind in die
gesetzliche Erbfolge
einbezogen.
• Sie gehören zu den
Pflichtteilsberechtigten.
• Sie haben Anspruch auf den
Voraus und den
Dreißigsten.
• Sie können ein
Ehegattentestament errichten.
• Sie können einen
Erbverzicht vereinbaren.
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