Juristische Personen
Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder
eine Vermögensmasse, die über eine eigene Rechtspersönlichkeit
verfügt, also selbstständig im Rechtsverkehr auftreten und
Träger von Rechten und Pflichten sein kann.
Juristische Personen des Privatrechts sind insbesondere der
eingetragene Verein (e.V.), die GmbH, die Aktiengesellschaft
(AG) und die Genossenschaft (eG). Als rechtlich selbstständiges
Zweckvermögen ist die Stiftung zu nennen.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z. B.
staatliche Hochschulen, Kirchen, Städte und Gemeinden.
Auch juristische Personen können als Erben eingesetzt werden (->
Erbfähigkeit).
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