Höchstpersönlichkeit
Ein Testament muss immer vom Testierenden selbst errichtet
werden. Dies bedeutet zweierlei.
- Er kann keinen Vertreter einsetzen, um das
Testament von diesem errichten zu lassen (formelle
Höchstpersönlichkeit).
- Er darf die Entscheidung, was mit seinem Vermögen im
Todesfall geschehen soll, keiner anderen Person überlassen
(materielle Höchstpersönlichkeit). Lediglich in bestimmten
Fällen (insbes. beim Vermächtnis
und bei Auflagen) ist es möglich,
eine andere Person in derartige Entscheidungen mit
einzubeziehen.
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