Güterstand
Der Güterstand gibt Auskunft darüber, wie Ehepartner ihre
Beziehung in vermögensrechtlicher Hinsicht gestaltet haben.
Haben sie in einem Ehevertrag nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart, gilt der gesetzliche Güterstand der
Zugewinngemeinschaft.
Weitere Güterstände sind die Gütergemeinschaft und die
Gütertrennung.
Auch im Erbrecht spielt der Güterstand eine Rolle. Das hängt
damit zusammen, dass der Ehepartner des Verstorbenen nicht nur
gesetzlicher Erbe wird (->
gesetzliches Ehegattenerbrecht), sondern der Tod auch den
Güterstand beendet. Das Gesetz macht die Höhe der gesetzlichen
Erbquote des Ehepartners deshalb auch davon abhängig, in welchem
Güterstand das Ehepaar gelebt hat. Darüber hinaus ist
entscheidend, neben den Verwandten welcher Ordnung der
Ehepartner erbt (-> Ordnungssystem).
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