Familienerbrecht
Die nächsten Angehörigen des Verstorbenen müssen an seinem
Nachlass beteiligt werden. So will es unser Grundgesetz.
Bemerkbar macht sich dies z. B. im
Pflichtteilsrecht: Selbst dann, wenn der Verstorbene
entschieden hat, dass bestimmte Familienangehörige nicht erben
sollen, haben sie dennoch das Recht, eine Mindestbeteiligung am
Nachlass zu verlangen.
Da das Familienerbrecht zum verfassungsrechtlichen Kern des
Erbrechts gehört, ist es dem Gesetzgeber verwehrt, entsprechende
Regelungen abzuschaffen.
|