Errichtungszusammenhang
Der Errichtungszusammenhang ist eine wesentliche
Voraussetzung des
Ehegattentestaments: Die Ehepartner müssen aufgrund eines
gemeinsamen Entschlusses testieren und die Verfügungen des
jeweils anderen kennen.
Beim öffentlichen Testament
ergibt sich der Errichtungszusammenhang aus der einheitlichen
Beurkundung bzw. daraus, dass die Ehepartner vor dem (jeweils)
beurkundenden Notar eine entsprechende Erklärung abgeben. Beim
eigenhändigen Testament lässt sich
der Errichtungszusammenhang in der Regel daran festmachen, dass
die Partner ein einheitliches Schriftstück aufgesetzt haben. Ist
dies nicht der Fall, ist das Vorliegen des
Errichtungszusammenhangs zwar nicht per se ausgeschlossen, kann
aber mitunter problematisch sein.
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