Bild:  Errichtungszusammenhang  
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Errichtungszusammenhang

Errichtungszusammenhang

Der Errichtungszusammenhang ist eine wesentliche Voraussetzung des Ehegattentestaments: Die Ehepartner müssen aufgrund eines gemeinsamen Entschlusses testieren und die Verfügungen des jeweils anderen kennen.
 
Beim öffentlichen Testament ergibt sich der Errichtungszusammenhang aus der einheitlichen Beurkundung bzw. daraus, dass die Ehepartner vor dem (jeweils) beurkundenden Notar eine entsprechende Erklärung abgeben. Beim eigenhändigen Testament lässt sich der Errichtungszusammenhang in der Regel daran festmachen, dass die Partner ein einheitliches Schriftstück aufgesetzt haben. Ist dies nicht der Fall, ist das Vorliegen des Errichtungszusammenhangs zwar nicht per se ausgeschlossen, kann aber mitunter problematisch sein.

 

 
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