Erlassvermächtnis
Beim Erlassvermächtnis besteht der Vorteil der Zuwendung im
Erlass einer Forderung. Hat der Erblasser dem Bedachten
beispielsweise Geld geliehen, so bewirkt das
Vermächtnis, dass die
Darlehensforderung im Erbfall erlischt und nicht auf die Erben
übergeht.
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