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Erblasserwille

Erblasserwille

Die Erforschung und Umsetzung des Erblasserwillens hat im Erbrecht oberste Priorität. Hat der Erblasser seinen Willen nicht eindeutig und abschließend in einem Testament oder Erbvertrag erklärt, so muss er im Wege der Auslegung ermittelt werden.

 

 
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