Erbeinsetzung
Mit ihr ordnet der Erblasser in einem
Testament oder Erbvertrag an, auf
welche Person(en) sein Vermögen übergehen soll, wenn er stirbt.
Die Erbeinsetzung kann sich auch nur auf einen Teil des
Vermögens beziehen (Erbeinsetzung auf Bruchteile).
Will der Erblasser einer Person Vermögensgegenstände zuwenden,
ohne dass sie in seine vermögensrechtliche Stellung einrückt,
hat der die Möglichkeit, ein Vermächtnis
anzuordnen.
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