Eintrittsprinzip
Das Eintrittsprinzip ist bei der
gesetzlichen Erbfolge der
Verwandten von Bedeutung. Hier regelt es gemeinsam mit dem
Repräsentationsprinzip,
welche Verwandten innerhalb einer Ordnung den Verstorbenen
beerben. Angeknüpft wird dabei an das
Stammes- und Liniensystem.
Das Eintrittsprinzip legt fest, wer Erbe wird, wenn der jeweils
nächste Verwandte innerhalb eines Stammes nicht mehr lebt: Dann
rücken dessen nächste Abkömmlinge an
seine Stelle. Entsprechendes gilt für beide Linien der
Elternteile und der Großelternteile: Lebt in der 2. Ordnung ein
Elternteil und in der 3. Ordnung ein Großelternteil nicht mehr
lebt, so rücken deren nächste Abkömmlinge an ihre Stelle.
Beispiel:
Der Verstorbene hinterlässt seine Mutter und einen Bruder. Beide
sind Erben der 2. Ordnung. Innerhalb der Ordnung erben die Linie
des Vaters und der Mutter je zu gleichen Teilen. Über die Linie
der Mutter ist der Bruder des Verstorbenen von der Erbfolge
ausgeschlossen (Repräsentationsprinzip). Er erbt jedoch über die
Linie des Vaters. Nach dem Eintrittsprinzip rückt der Bruder als
nächster Abkömmling des vorverstorbenen Vaters in die
Erbenstellung ein.
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