Bild:  Eigenhändiges Testament  
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Eigenhändiges Testament Testament Eigenhändiges

Eigenhändiges Testament

Im Gegensatz zum öffentlichen Testament kann ein eigenhändiges Testament ohne notarielle Hilfe aufgesetzt werden. Folglich entstehen auch keine Kosten. Allerdings ist die Gefahr gegeben, dass das Testament über die Jahre abhanden kommt, von benachteiligten Angehörigen vernichtet wird oder wegen Mängeln in der Form unwirksam ist. Um den Verlust zu vermeiden, kann das Testament bei einem Amtsgericht in amtliche Verwahrung gegeben werden.
 
Folgende Formerfordernisse müssen bei einem eigenhändigen Testament eingehalten werden:

  •  Es muss eigenhändig vom Erblasser geschrieben werden (also nicht mit dem Computer oder der Schreibmaschine).
  • Es muss eigenhändig unterschrieben werden.
  • Darüber hinaus sollte das Datum und der Ort der Errichtung angegeben werden.

Besonderheiten gelten beim eigenhändigen Ehegattentestament.

 

 
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