Aufgebotsverfahren
Das Aufgebotsverfahren ist ein Verfahren, in dem die
Nachlassgläubiger vom Amtsgericht (->
Nachlassgericht) dazu aufgefordert werden, innerhalb einer
bestimmten Frist ihre Forderungen anzumelden. Die Aufforderung
erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung (im Bundesanzeiger,
ggfls. in einer Tageszeitung, durch Aushang im Gericht). Wer
sich nicht rechtzeitig meldet, muss damit rechnen, leer
auszugehen. Er wird nur dann berücksichtigt, wenn nach
Befriedigung der anderen Nachlassgläubiger noch etwas vom
Vermögen des Verstorbenen übrig ist. Eingeleitet wird das
Verfahren auf Antrag der Erben.
Wer seinen Pflichtteil oder die
Erfüllung eines Vermächtnisses
geltend machen kann, ist von dem Verfahren nicht betroffen.
Gleiches gilt für denjenigen, der durch eine
Auflage begünstigt ist.
Das Aufgebotsverfahren dient den Erben dazu, den Umfang der
Nachlassverbindlichkeiten
zu ermitteln. Erst wenn sicher ist, wer welche Forderungen
geltend macht, können sie entscheiden, ob sie die
Nachlassverwaltung bzw. ein
Nachlassinsolvenzverfahren
beantragen wollen/müssen.
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