Anwartschaftsrecht des Nacherben
Das Anwartschaftsrecht des Nacherben
bezeichnet die rechtlich gesicherte Aussicht des Nacherben auf
die Erbschaft. Das Recht entsteht mit
dem Tod des Erblassers und dem Beginn der
Vorerbschaft. Tritt der Nacherbfall
ein, so wird das Anwartschaftsrecht zum Vollrecht.
Das Anwartschaftsrecht des Nacherben ist vererblich,
übertragbar, verpfändbar und pfändbar. Es erlischt, wenn der
Nacherbe die Nacherbschaft ausschlägt (->
Ausschlagung) oder sein
Anwartschaftsrecht auf den Vorerben
überträgt.
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