Vermögensanlage
Was deutet auf eine unseriöse Kapitalanlage hin?
- Sie erhalten unaufgefordert einen Anruf eines
Telefonverkäufers ("Cold-Calling")
- Man setzt Sie unter Zeitdruck ("einmalige Gelegenheit"
o.ä.); „Verrechnungsscheck wird noch am selben Tag von einem
Boten abgeholt“ „nur noch heute verfügbar“ „Rabattaktion,
nächste Woche ist es teurer“.
- Sie sollen zunächst nur "zum Test" mit einem kleineren
Geldbetrag einsteigen und werden in der Folge zu weiteren –
immer höheren – Nachschüssen überredet, um die
ursprünglichen Verluste wieder auszugleichen.
- Der Sitz der Anlagegesellschaft befindet sich im
Ausland; in der BRD wird lediglich ein Informationsbüro,
eine Repräsentanz o.ä. unterhalten.
- Sie werden weder über die Risiken der Kapitalanlage noch
über die anfallenden Gebühren und Kosten vollständig
aufgeklärt bzw. das Risiko wird vollkommen verharmlost.
- Ihnen werden außergewöhnlich hohe Gewinnchancen
innerhalb kürzester Zeit versprochen.
- Ihr "Kundenbetreuer" wechselt schon nach kurzer Zeit.
- Ihnen werden Kontoauszüge oder Abrechnungen übersandt,
die Sie nicht verstehen (und die selbst einem Fachmann nur
schwer verständlich sind).
Erbschaft und Schwarzgeld
Sie sind Erbe geworden und haben den Verdacht, dass der
Erblasser über sog. „Schwarzgeld“ verfügt, das er im Ausland
„versteckt“ hat. Sie wissen, dass Sie dieses als Erbe
nachversteuern müssen und wollen dies auch. Sie wissen aber
nicht wo der Erblasser das Vermögen im Ausland angelegt hat. Sie
müssen auf dieses Geld nicht verzichten, nur weil der Erblasser
sich nicht rechtstreu verhalten hat und Sie aktuell nicht
wissen, wo sich das Vermögen befindet. Wir sind Ihnen gerne
behilflich beim Auffinden von im Ausland gelegenen
Vermögenswerten und beraten Sie, wie Sie sich gegenüber den
Behörden richtig und rechtstreu verhalten.
Schadensersatzklagen gegen Berater
Ein Berater haftet gegenüber seinem Klienten auf
Schadensersatz, wenn er es unterlässt, sich über alle Aspekte
und Hintergründe einer Kapitalanlage zu informieren. Er muss
dabei eigene Recherchen anstellen und darf nicht eine Geldanlage
unter Hinweis darauf empfehlen, dass er sich auf die
Vertrags-/Prospektunterlagen verlassen habe. Vielmehr muss er
alle Unterlagen auf Plausibilität überprüfen und gegebenenfalls
Rückfragen anstellen. Darüber hinaus hat der Vermittler den
Anleger auch über die negative Presseberichterstattung
hinsichtlich der von ihm vermittelten Kapitalanlage aufzuklären.
Vorfälligkeitsentschädigung bei Kreditablösung
Banken stellen Ihren Kunden wenn diese Ihren Kredit vorfällig
zurückzahlen wollen, für die (vertraglich mögliche) vorzeitige
Ablösung eines Kredites eine Vorfälligkeitsentschädigung in
Rechnung stellen. Im Jahre 2004 hat der BGH entschieden (BGH Az.
XI ZR 285/ 03) dass die bisherige Praxis der Berechnung der Höhe
dieser Vorfälligkeitsentschädigung oftmals rechtswidrig ist.
Dies hat zur Folge, dass Bankkunden einen Anspruch auf
Neuberechung der geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung und
gegebenenfalls einen Anspruch auf Rückerstattung zu viel
geleisteter Zahlung haben. Nach dem BGH müssen die Banken
künftig die Angaben der Bundesbank verwenden. Bei Nutzung
anderer Quellen wie z.B. des sogenannten Pex-Index kommt
grundsätzlich nicht in Betracht. Vielfach haben die Kunden einen
einen Anspruch auf Neuberechnung der Höhe der
Vorfälligkeitsentschädigung.
Nachschusspflicht bei geschlossenen Fonds
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 04.07.2005 entschieden,
dass Nachschüsse von den Gesellschaftern einer GbR nur dann
verlangt werden können, "wenn die gesellschaftvertragliche
Bestimmung eindeutig ist und Ausmaß und Umfang der möglichen
zusätzlichen Belastung erkennen lässt". Dies erfordere die
Angabe einer Obergrenze oder sonstiger Kriterien (AZ: II ZR
354/03).
Immobilienfonds
Die Anleger in Immobilienfonds sehen sich erheblichen
Problemen gegenüber, besonders, wenn diese als GbR oder OHG
gestaltet sind. In diesen Fällen besteht eine persönliche
Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Welche
Möglichkeiten hat der Anleger, wenn der Haftungsfall eintritt,
d. h. im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft?
Zunächst sind verschiedene rechtliche Ansätze zu prüfen, die
- in seltenen Fällen - zum Recht der Verweigerung der
Zahlungsverpflichtungen gegenüber finanzierenden Banken führen
können:
- Sind die im Zusammenhang mit dem Beitritt zu dem Fonds
erteilten Vollmachten nichtig wegen eines Verstoßes gegen
das Rechtsberatungsgesetz?
- Wurden Verträge in einer Haustürsituation abgeschlossen,
so dass sie widerrufbar sind?
- Besteht zwischen dem Gesellschaftsbeitritt und der
Finanzierung eine so enge Verbindung, dass man von einem
verbundenen Geschäft spricht?
- Kann der Bank eigenes Fehlverhalten vorgeworfen werden,
z. B. wenn sie mit dem Initiator zusammengewirkt hat oder
einen Wissensvorsprung hinsichtlich der Bonität des Objektes
besaß; war die Bank Mitinitiator, wurde der Anleger bei dem
Kauf der Beteiligung falsch beraten und ist dies der Bank
zuzurechnen?
In Betracht kommen auch Schadensersatzansprüche gegenüber
einem Vermittler/Berater. Ein Vermittler ist verpflichtet, eine
Kapitalanlage eingehend zu überprüfen und eigene Recherchen
anzustellen. Zu den Hinweis- und Aufklärungspflichten gehört
auch eine persönliche Haftung, auf die mit aller Deutlichkeit
hingewiesen werden muss.
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