Die Patientenverfügung: Ihr Anwalt hilft

Die sogenannte Patientenverfügung bezeichnet die Willenserklärung einer Person für den Fall einer körperlichen Unfähigkeit, den eigenen Willen zu äußern. Meist hängt dies mit einer schweren Krankheit oder Verletzung zusammen, die den Patienten in einem komatösen Zustand hinterlässt. Mithilfe einer Patientenverfügung können die Ärzte dann wichtige Heileingriffe vollziehen, ohne sich die mündliche Einwilligung des Patienten holen zu müssen. Das gilt besonders dann, wenn der Patient im Vorfeld den Willen äußert, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten, sollte er sich in einem solch kritischen Zustand befinden, dass er nicht mehr mündig ist und die Heilungschancen nur noch gering oder nicht mehr vorhanden sind.

Warum sollte man für eine Patientenverfügung einen Anwalt konsultieren? Weil die Patientenverfügung Gegenstand der nationalen Rechtsordnung ist und sich in einer empfindlichen, für den Laien nicht immer durchschaubaren Gesetzeslage bewegt. Lückenhafte Patientenverfügungen können dazu führen, dass gegen den eigentlichen Willen der Patienten gehandelt werden muss, um nicht gegen geltende Gesetze zu verstoßen. Ebenso gefährlich ist es, bei unsauber formulierten Patientenverfügungen etwa lebensverlängernde Maßnahmen trotzdem abzubrechen und damit Konflikte mit dem Gesetz zu riskieren.

Bleiben Sie rechtlich abgesichert - mit Ihrem Anwalt für Erbrecht

Auch, wenn man im Sinne des Menschen und damit aus Barmherzigkeit handelt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und so können fehlerhafte Patientenverfügungen ein empfindliches Nachspiel haben, auf das die Trauernden bzw. Hinterbliebenen gut und gerne verzichten können. Ihr Anwalt für Erbrecht in Berlin begleitet Sie während des gesamten Prozesses des Aufsetzens einer Patientenverfügung und darüber hinaus. Holen Sie sich die professionelle Rechtsberatung, nach der dieses sensible Thema verlangt. Damit tun Sie sich und Ihren Mitmenschen einen großen Gefallen - auch wenn Sie sich persönlich den Ernstfall noch gar nicht vorstellen können und möchten.

Übrigens: Verwechseln Sie nicht die Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht! Letztere ist umfangreicher und enthält unter Umständen eine Betreuungsverfügung, die einen oder mehrere dedizierte Betreuer im Krankheitsfall bestimmt. Auch die Vorsorgevollmacht sollten Sie regeln - gerne mit Unterstützung Ihres Anwalts - und diese mit einer ordentlichen Patientenverfügung komplementieren.

Das gehört zu einer Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine Anordnung über die Art und den Umfang von ärztlichen Behandlungen, die ein Patient für den Fall trifft, dass er sich irgendwann einmal nicht mehr äußern kann und seinen Willen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr bilden und oder äußern kann.

Gegenstände einer ordentlichen, schriftlich verfassten Patientenverfügung sind:

  • Alle nötigen personenbezogenen Daten des (eventuellen) Patienten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Datum und Unterschrift. Dieser Teil ist ohne Hilfe natürlich problemlos erstellbar. In einigen Fällen kann der Patient keine Unterschrift mehr setzen; dann ist der Gang zu einem Notar angeraten.
  • Konkrete Anwendungssituationen: Wann greift die Patientenverfügung, wann ist der Patient offiziell nicht mehr als mündig zu betrachten? Dieser Abschnitt ist das wichtige Herzstück des Dokuments und erfordert lückenlose inhaltliche Dichte und präzise Formulierungen. Hier kommt im Idealfall für die Patientenverfügung ein Anwalt ins Spiel, der dafür sorgt, dass dieser Teil perfekt für den einzelnen Patienten und dessen Wünsche formuliert ist.
  • Verfügungen zu medizinischen Maßnahmen: Hier wird es noch konkreter. Es geht um wichtige Entscheidungen. Welche medizinischen Maßnahmen dürfen wann greifen, und wann nicht? Auch hier sind präzise Formulierungen entscheidend und Fehler können Ärzte und Mitmenschen in schwere Krisensituationen stürzen. Lassen Sie sich auch bei diesem Teil unbedingt vom Anwalt helfen.
  • Vertrauenspersonen bzw. Bevollmächtigte für die Durchsetzung der Patientenverfügung: Welche Menschen dürfen im Notfall entscheiden, im Sinne des Patienten zu handeln? Für manche fällt diese Wahl leicht, für wiederum andere ungemein schwer. Auch hier sind Rechtsanwälte in beratender Funktion tätig.
  • Weitere inhaltliche Details, die nicht in obige Kategorien fallen. Wenn es für den Patienten wichtige Punkte gibt, sollten diese auf jeden Fall erwähnt werden. Grundsätzlich kann eine Patientenverfügung nicht zu lang oder ausufernd sein - am gefährlichsten sind Informationslücken. Ihr Rechtsanwalt hilft Ihnen dabei, diese zu schließen und erarbeitet mit Ihnen gemeinsam die für Sie perfekte Patientenverfügung.

Eine Patientenverfügung muss grundsätzlich nicht einem Notar vorgelegt werden, hier gibt es leider oft Missverständnisse. Der Notar ist nur nötig, um das Dokument zu beglaubigen, sollte der Patient nicht mehr in der Lage sein, eine ordentliche Unterschrift zu setzen.

Patientenverfügungen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, in den meisten Fällen aber unbedingt angeraten. Seit dem Beschluss der BGH im Jahr 2003 sind Willensäußerungen und Patientenverfügungen bindend. So können Sie selbst darüber entscheiden, was mit Ihnen im äußersten Notfall geschehen soll und was der Arzt darf und was nicht. Nutzen Sie dieses Privileg!

Kann ich eine Patientenverfügung eigentlich selbst schreiben?

Hiervon ist grundsätzlich abzuraten. In jedem Fall sollten Sie sich zuvor beraten lassen und nicht „blind“ Musterformulierungen verwenden. Nicht alles was machbar ist, ist auch sinnvoll.

Selbst erstellte Patientenverfügungen enthalten beispielsweise auch oft allgemeine Formulierungen wie "Ich wünsche nicht, an Apparate angeschlossen zu werden" oder ähnliches. Dies ist wenig hilfreich. Eine Patientenverfügung sollte eine konkrete Anweisung an den später behandelnden Arzt sein. Auch sollte die Situationen genau beschrieben werden, für die die Patientenverfügung gelten soll.

Was ist von Mustern für die Patientenverfügung zu halten?

Vielfach findet man Muster von Patientenverfügungen im Internet und in diversen Broschüren. Diese Muster haben den Nachteil, dass Sie für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert sind und nur unzureichend, bzw. gar nicht auf die Bedürfnisse des Einzelfalles eingehen. Stellen Sie sich selbst die Frage, was die Situation eines völlig gesunden Menschen, der alle Eventualitäten abdecken will, mit der Situation eines schwer erkrankten Patienten zu tun hat, der Vorsorge für den nahen Tod treffen möchte. Sie ahnen die Antwort: Gar nichts!

Man kann nur davor warnen, Muster von Patientenverfügungen „blind“ zu verwenden. Sie sollten sich unbedingt zuvor eine ausführliche Beratung in Anspruch nehmen: was in einer Patientenverfügung möglich ist zu regeln, welche Regelungen in Ihrem Einzelfall sinnvoll sind und wie diese ausgestaltet werden sollten. Dazu gehört auch, zu erkennen, welche Regelungen man generell oder jedenfalls in Ihrem Einzelfall besser weglässt. Für all dies braucht man eine Person vom Fach - im Idealfall einen in diesem Fachgebiet erfahrenen Rechtsanwalt.

Der Anwalt für Ihre Patientenverfügung: Jürgen Pillig

Als Ihr Anwalt für Erbrecht arbeitet Jürgen Pillig bereits seit über 20 Jahren in Berlin. In dieser Zeit hat er eine Vielzahl unterschiedlichster Mandanten betreut. Dabei ist die Patientenverfügung ein sehr persönliches Thema, bei dem er über die Jahre hinweg schon viele Privatpersonen professionell begleitet hat. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf und gewinnen Sie Ihren persönlichen und zuverlässigen Anwalt für Ihre Patientenverfügung - und natürlich für alle anderen Rechtsfragen.

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